Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.07.2003 - 10 WF 141/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9389
OLG Hamm, 18.07.2003 - 10 WF 141/03 (https://dejure.org/2003,9389)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.07.2003 - 10 WF 141/03 (https://dejure.org/2003,9389)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Juli 2003 - 10 WF 141/03 (https://dejure.org/2003,9389)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,9389) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtfertigung einer Eheaufhebung wegen arglistiger Täuschung; Eingehung einer Ehe zur Erzielung aufenthaltsrechtlicher Vorteile

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1314 Abs. 2 Nr. 3
    Aufhebung der Ehe wegen Eingehens zur Erzielung aufenthaltsrechtlicher Vorteile

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 545 (Ls.)
  • FPR 2004, 26
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Zweibrücken, 17.06.2005 - 2 UF 230/04

    Eheaufhebung, Ehescheidung und internationales Privatrecht: Aufhebung der

    Die Täuschung muss ursächlich für die Eheschließung gewesen sein; sie muss also begrifflich spätestens zum Zeitpunkt der Eheschließung vorgelegen haben (vgl. OLG Hamm, FPR 2004, 26; PfälzOLG Zweibrücken, 6. Zivilsenat, OLGR 2002, 229, 230).

    Soweit es um Heirat aus Liebe mit der Folge sexueller Annäherung der Partner geht, handelt es sich grundsätzlich um subjektive Empfindungen, die nicht offenbarungspflichtig sind und deren Verschweigen keine arglistige Täuschung darstellt (vgl. PfälzOLG Zweibrücken, OLGR 2002, 229 f; OLG Hamm, FPR 2004, 26 f, jew. m. w. N.).

  • OLG Frankfurt, 24.08.2023 - 20 W 107/22

    Vorliegen einer Scheinehe

    Subjektive Empfindungen der genannten Art, die - wie gesagt - ohnehin nur sehr begrenzt der wechselseitigen Offenbarungspflicht unterliegen, stellen aber grundsätzlich keine als Gegenstand einer Täuschungshandlung im Sinne von § 1314 Abs. 2 Nr. 3 BGB in Betracht kommenden Umstände dar; dies können vielmehr nur (vorgespiegelte) Tatsachen sein, aus denen der getäuschte Verlobte vernünftigerweise auf das Vorhandensein bestimmter Empfindungen schließen kann und darf (vgl. OLG Zweibrücken OLGR 2002, 229; VG Berlin StAZ 2011, 311; OLG Hamm FPR 2004, 26, zitiert nach juris).

    Für die Bewältigung von derartigen Enttäuschungen stellt vielmehr das Scheidungsrecht einen ausreichenden Regelungsrahmen dar (OLG Hamm FPR 2004, 26 m. w. N.).

  • VG Berlin, 12.11.2010 - 34 K 2.10

    Klage auf Ausstellung einer Konsularbescheinigung

    Subjektive Empfindungen dieser Art, die ohnehin nur sehr begrenzt der wechselseitigen Offenbarungspflicht unterliegen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 18. Juli 2003 - 10 WF 141/03 -, FPR 2004, 26, zit. n. juris), stellen keine als Gegenstand einer Täuschungshandlung im Sinne von § 1314 Abs. 2 Nr. 3 BGB in Betracht kommenden Umstände dar; dies können vielmehr nur (vorgespiegelte) Tatsachen sein, aus denen der getäuschte Verlobte vernünftigerweise auf das Vorhandensein bestimmter Empfindungen schließen kann und darf (vgl. OLG Zweibrücken a.a.O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht